Der Fan-Club trägt den Namen „Die Remstal-Bullen“. Die Fanclubnummer lautet: 99903253. Sein Sitz ist in Kernen im Remstal.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Fan-Clubs ist die Unterstützung des FC Bayern München, sowie die positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit. Dies wird erreicht durch ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, Busreisen, Feste und weiteren Aktivitäten des Fan-Clubs. Dabei soll Freude, Spaß und Fairness im Vordergrund stehen.
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle Personen erhalten, die die Satzung des Fan-Clubs FC Bayern München „Die Remstal-Bullen“ anerkennen und für seine Ziele eintreten. Eine positive Grundeinstellung zum FC Bayern München ist Grundvoraussetzung.
§ 4 Beiträge
Unser Fanclub verzichtet auf einen Mitgliedsbeitrag, wir sind auch kein eingetragener Verein, sondern nur ein Fanclub, das soll auch so bleiben. Sollte durch ein Ereignis Geld benötigt werden, wird es vom Vorstand und den Gründungsmitgliedern eingesammelt.
§ 5 Ausschluss aus dem Fanclub
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, ohne Angaben von Gründen.
§ 6 Mitgliederversammlung, Änderungen bzw. Stammtisch im Clublokal
Eine Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden. Änderungen an der Satzung oder anderen Vereinbarungen können nur durch den Vorstand und den Gründungsmitgliedern vorgenommen werden. Der Fan-Club-Stammtisch findet bei jedem Fußballspiel des FC Bayern statt, wie gewohnt in unserem Clubheim (siehe Treffpunkt).
§ 7 Ticketerwerb
Der Erwerb von Eintrittskarten über den Fan-Club soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt.
§ 8 Ticketzuteilung
Die Ticketzuteilung wird von dem Vorstand vorgenommen. Da der Vorstand die Kosten tragen muss, werden die Tickets erst verteilt, wenn die Bezahlung erfolgt ist. Mitglieder haben absolute Priorität. Für Familienangehörige des Mitglieds (nur Eigenbedarf) zweite Priorität. Über die Verteilung der Resttickets entscheidet der Vorstand.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. Vorsitzender: Axel Knöller
2. Vorsitzender: Hubert Gorniok
Der Vorstand kann normalerweise nicht abgesetzt werden, da er nicht gewählt wurde, sondern ernannt. Die Amtszeit ist auf Lebzeit, sofern er nicht von den Vorsitzenden abgegeben wird.
§ 10 Veröffentlichungen im Internet
Jedes Mitglied erklärt sich mit Eintritt in den Fanclub einverstanden, dass Bilder und Texte von ihm veröffentlich werden dürfen.
§ 11 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde am 30. September 2009 beschlossen und tritt seit diesem Zeitpunkt in Kraft.
§ 12 Änderung an der Satzung oder im Vorstand
Änderungen können nur durch eine 2/3 Mehrheit des Vorstandes und der Gründungsmitglieder in einer demokratischen Abstimmung erfolgen.
§ 12 wurde von den Gründungsmitgliedern und dem ersten Vorstand am 01.01.2012 in die Satzung aufgenommen.